Der Mensch ist unter allen Lebewesen etwas ganz Besonderes, denn er ist befähigt, bewusst den Wunsch zu hegen, glücklich und ohne Leiden, Schmerzen und Unglück zu sein. Dies ist eine Tatsache, die unbestreitbar und wohl ohne Ausnahme jedem Menschen eigen ist. Das Ganze beruht auf dem fundamentalen Naturgesetz, dass jeder das Recht auf Glück hat, wobei alle rechtschaffenen, würdigen und gesetzzulässigen Mittel und Wege erlaubt sind, Leiden, Schmerzen, Unglück und Unbill abzuwenden, um ein glückliches Leben zu führen. Das Handeln, um das Ziel zu erreichen, glücklich zu sein, darf also nicht Dinge des Leidens und des Schmerzes hervorrufen, wie es auch nicht gegen die Rechte anderer Menschen und sonstiger Lebensformen, wie aber auch nicht gegen die gesetzlichen Normen der Gesellschaft und nicht gegen die Gesetze des Lebens verstossen darf. Es müssen dabei sorgfältig sowohl die negativen wie auch die positiven Konsequenzen bedacht werden, die bei den verschiedenen Massnahmen zu ergreifen sind. Jeder Mensch muss sich bemühen, zu wissen und zu verstehen, dass ein Unterschied besteht zwischen langfristigen oder kurzen Interessen und Konsequenzen.